- +49 (0) 151 418 131 40
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- Anmeldung: Mo. - Fr. von 17:00 bis 18.30 Uhr
- Unterricht: Mo. - Fr. von 18:30 bis 20:00 Uhr
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Mobilitätshilfen im Sinne des § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung.
Zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist.
Motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm).
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
bei Einzelausbildung: mindestens 90 Minuten
bei Gruppenausbildung: mindestens 180 Minuten pro Gruppe
Gruppe max. 4 Personen für jeweils 2 Teilnehmer 1 Mofa
Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr
Besonderheiten: Die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung sollen in einem gesonderten Kurs, der für alle Teilnehmer einer Lerngruppe gleichzeitig beginnt und endet, ausgebildet werden. Kommt ein solcher gesonderter Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 5) nicht zustande, dürfen die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung ausnahmsweise zusammen mit Bewerbern um die Klasse AM, A1, A2 oder A ausgebildet werden. Auch in diesem Fall muss eine praktische Ausbildung von mindestens 90 Minuten
durchgeführt werden.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 58 Bewertungen Emma Bülow01/11/2021 11 von 10 Es ging nicht nur stumpf ums beibringen und ausbilden, es wurden oft Späße gemacht und man hatte Spaß beim lernen. :)) Nina Dierks05/09/2021 Diese Fahrschule ist sehr zu empfehlen! Es wird auf jeden einzelnen Fahrschüler individuell eingegangen und bei Problemen gibt es immer ein offenes Ohr und eine Lösung! Weiter so! Matthias Sander30/06/2021 Ich habe die Erweiterung auf B196 gemacht und war sehr zufrieden mit dem Ablauf und dem Unterricht 👌 Mad Max05/03/2021 Eine wirklich sehr gute Fahrschule! Die Fahrlehrer sind super nett und haben viel Humor! Was die Fahrten extrem lustig macht und man mit Spaß das Auto fahren lernt. Vielen Dank für die tollen Stunden Florian! Phil Dohmeyer18/12/2020 Ich kann Fahrschule Schindler nur empfehlen habe innerhalb von einem Halben Jahr mein A1 und B Führerschein bestanden. Sehr nettes und Kompetentes Team Katja Grabbe-Lange13/11/2020 Kompetentes Team, super Fahrschule. Danke für alles, Florian. Andreas Berger06/11/2020 Fahrschule Schindler ist sehr zu empfehlen. Sehr sehr nettes Team. Theorie sowohl als auch Praxis ist top. Ich hab dort meine Klasse A gemacht und bin total begeistert. Alexandra Krüger09/09/2020 Hat mir viel Spaß gemacht, die Geduld vom Fahrlehrer. .. herausragend 😁
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